Inkasso
Nicht mit der Brechstange, sondern auf dem Rechtsweg: Professionelles Forderungsmanagement führt auf gerader Linie zum Erfolg – und benutzt keine Schleichwege in rechtlichen Grauzonen.
Tipp: Nicht selbst die Schulden einfordern
Dem Schuldner am Telefon mal so richtig „Dampf machen“: Das ist keine gute Idee. Der Grat zwischen unmissverständlicher Zahlungserinnerung und strafbarer Nötigung ist schmal. Verboten ist beispielsweise, damit zu drohen, Bekannte oder den Arbeitgeber des säumigen Kunden über dessen Zahlungsmoral zu informieren. Auch die Aussage, „mal jemanden vorbei zu schicken“, ist strafbar. Rechtsanwalt Christoph Schüll und seine Mitarbeiterin Frau Monika Cordewener aus Aachen kennen bessere Wege, mit denen Sie zu Ihrem Recht und Ihrem Geld kommen; und zwar solche, die konsequent sind, aber Ihren guten Ruf nicht beschädigen.
-
Zunächst prüfen Herr Christoph Schüll und Frau Monika Cordewener, in welchem Umfang die Gegenseite die Forderung bestreitet und ob dies berechtigt ist. Anschließend ermitteln sie die Erfolgsaussichten und bestimmen die Wahrscheinlichkeit, dass der Schuldner die Forderung bestreitet. Aus den Erkenntnissen leiten sie für Sie geeignete Strategien für den späteren Inkasso-Vorgang ab.
-
Auch Forderungen verjähren. Vor dem Inkasso-Vorgang schauen sich Herr Christoph Schüll und Frau Monika Cordewener genau an, wann der Zahlungsanspruch erlischt. Nach Rücksprache mit Ihnen können verjährungshemmende Maßnahmen genutzt oder die Forderung in einer anderen Art und Weise verwendet werden.
-
Mitunter können durch die Schulden der einen Partei einfach die der anderen Partei abgelöst werden. Das kann zum Vorteil, aber auch Nachteil des Mandanten sein. Herr Rechtsanwalt Christoph Schüll ermittelt für Sie die Wahrscheinlichkeit, aber auch Chancen und Risiken einer Aufrechnung für die weiteren Durchsetzungsmaßnahmen.