Verkehrsrecht

Ob Kauf, Leasing oder Unfallschaden: Allzu oft werden Autofahrer von Ihren Rechten in mehr oder minder großem Umfang abgeschnitten. Wir setzen Ihre Ansprüche gegenüber Verkäufern, Versicherern und Finanzierern durch – ohne Kompromisse.

Anwaltskanzlei Schüll -

Für den Autohändler gibt es nur Verschleißteile; für die Autoversicherung zahlreiche Gründe, nicht die gesamte Schadenssumme zu begleichen; und für die Hausbank ist der Leasingvertrag in jedem Falle bindend. Doch: Mit Unterstützung eines erfahrenen Anwalts können Sie gegen solche oftmals falsche Auffassungen erfolgreich vorgehen. Herr Rechtsanwalt Christoph Schüll in Aachen unterstützt Sie dabei, Ihre Ansprüche geltend zu machen: „Verkäufer, Versicherer und Finanzierer haben gegenüber meinen Mandanten eindeutige Verpflichtungen. Ausreden und halbgare Kompromisse akzeptiere ich nicht.“

Tipp: Das richtige Verhalten nach einem Verkehrsunfall

Erst einmal geht es nicht um Geld und Recht, sondern um Ihre Gesundheit und die aller anderen Verkehrsteilnehmer. Sichern Sie daher zunächst die Unfallstelle ab und rufen Sie die Polizei (Telefonnummer: 110) sowie den Rettungsdienst (Telefonnummer: 112), wenn Personen verletzt sind. Die Polizei ist auch ein wichtiger Garant dafür, dass der Unfall von Dritten objektiv aufgenommen wird. Dokumentieren Sie den Hergang und die Situation jedoch in jedem Fall auch selbst: Machen Sie Fotos von Schäden und den Positionen der am Unfall beteiligten Fahrzeuge, notieren Sie die Kontaktdaten möglicher Zeugen und lassen Sie diese einen Unfallbericht unterschreiben, den Sie vor Ort stichpunktartig verfasst haben. Nehmen Sie danach umgehend Kontakt mit Ihrem Anwalt Christoph Schüll auf, die Ihre Interessen gegenüber der gegnerischen Versicherung vertritt.

  1. Auf dem Schaden sitzen zu bleiben – das ist für Unfallgeschädigte ein Albtraum. Doch auch wenn der Verursacher ordnungsgemäß versichert ist: Als gewinnorientierte Unternehmen versuchen Haftpflichtversicherungen, die berechtigten Ansprüche von Geschädigten zu kürzen, wo es nur geht. Den Schaden allein zu regulieren, kann daher mit großen finanziellen Einbußen verbunden sein. In unserer Kanzlei in Aachen unterstützt Sie Anwalt Christoph Schüll bei der Geltendmachung aller möglichen Ansprüche, die Ihnen nach einem Unfall zustehen: den auf Schadensersatz genauso wie auf Schmerzensgeld.

  2. An einen einmal geschlossenen Leasingvertrag sind Sie gebunden – so die Theorie. Mit seinem Urteil vom 26. März 2020 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) jedoch entschieden, dass die Widerrufsbelehrung in einem Verbraucherdarlehensvertrag der Sparkasse Saarlouis unwirksam ist und dieser somit heute noch widerrufen werden kann; und das gilt auch für alle anderen aktuellen Autofinanzierungsverträge und Autoleasingverträge. Als Verbraucher können Sie in einem solchen Fall vom Vertrag zurücktreten und haben einen Anspruch auf Rückzahlung aller geleisteten Zahlungen. Wenn Sie Ihr Auto finanziert oder geleast haben, prüft Anwalt Christoph Schüll Ihren Vertrag auf eine Widerrufsmöglichkeit, was Ihnen unter Umständen viel Geld bringt. Wenn nötig, setzt er Ihre berechtigten Ansprüche mit gerichtlicher Hilfe durch.

  3. Montagsauto erwischt? Darüber muss sich niemand jahrelang ärgern. Das Verkehrszivilrecht deckt selbstverständlich auch Fälle der Geltendmachung von Mängelgewährleistungsansprüchen gegenüber einem Autoverkäufer ab. Sollten Sie ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug mit fortlaufend auftretenden Fehlern gekauft haben, so setzt Anwalt Christoph Schüll aus unserer Kanzlei in Aachen – mit seiner langjährigen Erfahrung im Verkehrsrecht – Ihre Forderungen gegenüber dem Händler durch. Dabei findet er sich nicht mit Verschleißteil-Geschichten und Werkstatt-Rabatten ab, sondern erwirkt für Sie erhebliche Preisnachlässe oder sogar einen Rücktritt vom Kaufvertrag.