Vertragsrecht

Vertrauen ist gut. Verträge sind besser. Als wichtigstes Dokument bei einem Rechtsgeschäft zwischen zwei Parteien halten sie deren Rechte und Pflichten verbindlich fest. Deswegen sind Musterverträge aus dem Internet meist keine gute Idee.

Anwaltskanzlei Schüll -

Der Kaufvertrag für den gebrauchten Kleinwagen, der Pachtvertrag für die Gaststätte an der Ecke, der Schenkungsvertrag für die wertvolle Kunstsammlung: Wenn Menschen miteinander Geschäfte tätigen, ist eine zuverlässige vertragliche Absicherung sinnvoll. Die Rahmenbedingungen für Verträge sind im Vertragsrecht festgeschrieben. „Es umfasst das Zustandekommen von Verträgen, ihre Durchführung sowie die sich hieraus ergebenden Folgen für die Vertragspartner. Und nicht zuletzt regelt es den Umgang mit möglichen Vertragsverletzungen“, fasst Christoph Schüll zusammen. Auch wenn es im Internet zahlreiche Muster beispielsweise für Kaufverträge, Dienstverträge oder Werkverträge gibt: In vielen Fällen ist es sinnvoll, die Dokumente von einem erfahrenen Anwalt aufsetzen zu lassen. Herr Rechtsanwalt Christoph Schüll unterstützt Sie nicht nur bei der Ausfertigung von Verträgen. Er begleitet bei Bedarf auch die Leistungserbringung und setzen bei Betrugsabsichten oder Vertragsverletzung Ihre Rechte sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich durch.

Tipp: Verträge helfen dabei, sich zu vertragen

Einige der Privatpersonen unter unseren Mandanten haben Scheu davor, mit nahestehenden Mitmenschen einen Vertrag abzuschließen. Sie befürchten, dass das Gegenüber einen solchen Schritt als Ausdruck von Misstrauen empfindet. Wenn Sie ein Rechtsgeschäft mit Freunden oder Verwandten absichern wollen, empfiehlt es sich, von Anfang an mit offenen Karten zu spielen: Teilen Sie der anderen Personen mit, dass Sie das besprochene Geschäft – etwa ein Darlehen – vertraglich absichern wollen. Erklären Sie ihm, dass ein Vertrag kein einseitiger „Knebel“ ist, sondern die Rechte und Pflichten beider Parteien klar regelt und die Grundlage für ein faires Miteinander ist; gerade dann, wenn das Verhältnis aufgrund anderer Umstände vielleicht nicht mehr so gut ist.

  1. Ein Kaufvertrag mit Haken? Eine Nutzungsvereinbarung mit Fußangeln? Das ist leider keine Ausnahme. Dass eine Partei versucht, die andere zu übervorteilen, davon sind Unternehmen wie auch Privatpersonen gleichermaßen betroffen. Sie sehen sich infolgedessen zum Beispiel mit unerwartet hohen finanziellen Forderungen oder verminderten Gewährleistungsansprüchen konfrontiert. Der Klageweg ist – auch für Verbraucher – nicht immer erfolgversprechend. Denn durch geschickte Vertragsgestaltung können darin enthaltene Vereinbarungen bestimmte Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) außer Kraft setzen. Deswegen nehmen unsere Anwälte Paul Heit und Christoph Schüll die Verträge ihrer Mandanten vor Unterzeichnung gründlich unter die Lupe; und erarbeiten, wenn es notwendig ist, in unserer Kanzlei in Aachen rechtssichere Gegenvorschläge und stimmen diese mit der anderen Partei ab.

  2. Ein guter Vertrag bedeutet Sicherheit. Ein schlechter Vertrag birgt Risiken, die von der formalen Ungültigkeit bis hin zu massiven finanziellen Schäden reichen können. Daher ist es empfehlenswert, einen Vertrag von einem versierten Anwalt aufsetzen zu lassen. „Dazu raten wir unbedingt: gerade bei Geschäften, bei denen hohe Geldsummen oder mögliche Gewährleistungsansprüche ein Thema sind, oder Vereinbarungen, die das langfristige Miteinander zweier Vertragsparteien regeln“, so Paul Heit und Christoph Schüll. Für das Anwaltsteam bei Heit Schüll Weuffen ist das Aufsetzen von Verträgen daher keine Nebentätigkeit: Die beiden Anwälte betreuen ihre Mandanten in diesem Rechtsgebiet intensiv und kompetent vom Beratungsgespräch über die Vertragserstellung bis hin zur Unterzeichnung, bei Bedarf auch im Zusammenwirken mit einem Notariat.